Berichtsrapport vom 24. November 2021, S. 2). Diese Schilderung wirkt stimmig und deckt sich mit den Darstellungen der Beschwerdeführerin, wonach nach dem Hundebiss bzw. «in diesem Moment» weitere Polizisten hinzugefahren seien (polizeiliche Einvernahme der Beschwerdeführerin im Verfahren BM 22 27242 vom 5. Mai 2022, S. 7). Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin gemäss ihren Ausführungen in der Strafanzeige nach dem Hundebiss von einer blonden Polizistin mit Funktionsabzeichen F.________ kontrolliert worden war. Dass es sich bei der blonden Polizistin um Frau G.___