Weil sich die flüchtende Beschwerdeführerin währenddessen immer weiter entfernt habe, habe sich die Beschuldigte angesichts der möglichen Bedrohung zahlreicher Personen durch einen unbekannten Drohnenpiloten bzw. eine unbekannte Drohnenpilotin dazu entschieden, der davonrennenden Frau nach mindestens zweimaliger Warnung ihren Diensthund nachzuschicken, damit dieser die Flüchtende stelle. Dies habe der Hund getan, indem er die Beschwerdeführerin zunächst mit einem Sprung an den Arm zu stellen versucht und die sich nach wie vor von ihm wegbewegende Frau schliesslich in die Wade gebissen habe.