Parallel dazu führte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Untersuchung (BM 22 27242) gegen die Beschwerdeführerin wegen Hinderung einer Amtshandlung. Gegen den in diesem Verfahren gegen sie erlassenen Strafbefehl vom 11. August 2022 erhob die Beschwerdeführerin, nunmehr vertreten durch Rechtsanwältin C.________, am 26. August 2022 Einsprache. Zumal sich zwischenzeitlich herausgestellt hatte, dass die Beschuldigte als Diensthundeführerin am Vorfall beteiligt war, wurde das Verfahren BA 22 463 gemäss Aktennotiz vom 14. September 2022 alsdann gegen die Beschuldigte weitergeführt.