Am 16. März 2022 wurde das Verfahren durch die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben übernommen (BA 22 463). Daraufhin wurde am 4. April 2022 eine Untersuchung wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil der Beschwerdeführerin gegen unbekannte Täterschaft (Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern, stationierte Polizei Bern) eröffnet. Parallel dazu führte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Untersuchung (BM 22 27242) gegen die Beschwerdeführerin wegen Hinderung einer Amtshandlung.