3 3.2 Mit persönlich verfasster Strafanzeige vom 23. Februar 2022 wirft die Beschwerdeführerin zwei noch nicht näher bekannten Polizistinnen vor, sie anlässlich der Anhaltung vom 23. November 2021 durch den Einsatz ihres Diensthundes verletzt zu haben. Am 16. März 2022 wurde das Verfahren durch die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben übernommen (BA 22 463).