2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 3. Der Beschwerdeführerin wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren wird auf CHF 1'346.25 festgesetzt. Eine Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten entfällt.