durch die angeblichen Frauenkontakte des Beschuldigten hintergangen fühlte (vgl. Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 19. Februar [Vormittag], Z. 59 ff. […«Ich wurde misstrauisch und merkte, dass er lügt. Ich fing an, ihn zu kontrollieren»], Z. 377 ff. [… «Ich schlich mich dann nach oben und sah die beiden beim Geschlechtsverkehr»] sowie Aussagen des Beschuldigten vom 26. Mai 2021, Z. 111 ff.). Ihre diesbezüglichen Aussagen stehen zudem diametral zu ihren Aussagen, wonach sie gar nicht eifersüchtig sei (Einvernahme vom 26. Oktober 2021, Z. 263 f.).