Auch die Aussage der Beschwerdeführerin, wonach sie sich durch die Polizei von Nidau schikaniert fühle, findet in den Akten keine Stütze (vgl. Anzeigerapport vom 9. Februar 2022, S. 5). Es scheint daher nicht ausgeschlossen, dass eine solche Ausgangslage auch den erhobenen Vorwürfen zugrunde liegt und sich die Wahrnehmung der Beschwerdeführerin betreffend sexuelle Kontakte und die Beziehung zum Beschuldigten nachträglich veränderte, zumal ihre eigenen Aussagen sowie die Aussagen des Beschuldigten, welche in diesem Zusammenhang glaubhaft erscheinen, darauf hindeuten, dass sich die Beschwerdeführerin