8 Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, ob sie erklären könne, was mit «als ich mit Ihnen […] das angeschaut habe», gemeint sei, führte die Beschwerdeführerin aus, sie sei damals mit mehreren Leuten dort unten gewesen und die Staatsanwaltschaft sei auch dabei gewesen (Einvernahme vom 26. Oktober 2021, Z. 137 ff.). Jedoch ergeben sich aus den Akten keine Hinweise, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der Besichtigung der Kellerräume anwesend war. Es wurden ihr lediglich Fotos gezeigt.