Im Jahr 2017 soll er sie ausserdem geschlagen haben, weil sie mit einer anderen Frau etwas Trinken war (Einvernahme vom 19. Februar 2021 [Nachmittag], Z. 85 ff.). Weiter soll der Beschuldigte nachts oft unter der Föhre gelegen haben, die bei ihr stehe, und von dort in ihr Wohn- und Esszimmer geschaut haben (Einvernahme vom 26. Oktober 2021, Z. 267 ff.). Und letztlich ist auch bei den geschilderten Vorkommnissen am Muttertag 2020 eine klare Aggravation erkennbar: Am 19. Februar 2021 berichtete die Beschwerdeführerin von einem normalen Besuch des Beschuldigten bei ihr zuhause.