Es habe eine lange Kontaktpause gegeben und er habe nur gesagt, dass man ihr nicht glauben würde, wenn sie jemandem davon erzähle (Einvernahme vom 19. Februar 2021 [Vormittag], Z. 149, Z. 269 f., Z. 309). Bei der Befragung am Nachmittag schilderte sie dann plötzlich, der Beschuldigte habe gedroht, sie zu erschiessen, wenn sie nicht mit ihm weggehe (Z. 59 ff., Z. 184 f.). Er soll ausserdem bei jedem Treffen mit Suizid gedroht (Z. 261 f.) und Drohschreiben verfasst haben, welche die Beschwerdeführerin aber weggeworfen haben will (Z. 294 ff).