Ihre Aussage, wonach der Beschuldigte nach dem Fusstritt Mitleid mit ihr gehabt und sie im Bett gepflegt habe, steht in offensichtlichem Widerspruch zur Schilderung, wonach sie in der Situation unmittelbar davor auf allen vieren wie ein Hund die Treppe hinaufgekrochen sei und der Beschuldigte sie weiterhin mit dem Gewehr bedroht habe. Als sie zur Haustüre habe hinaus gehen wollen, habe der Beschuldigte sie zudem gepackt und zurückgezogen; sie habe Blutspuren zurückgelassen (Einvernahme vom