_ zu fliegen (Einvernahme vom 19. Februar 2021 [Nachmittag], Z. 98 f.). Später sagte sie schliesslich aus, der Beschuldigte habe sie im Keller mit einer Waffe bedroht, weil er mitbekommen habe, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle (Einvernahme vom 19. Februar 2021 [Nachmittag], Z. 141 ff.). Obwohl die Beschwerdeführerin ausführte, es habe im Keller kein Fenster gehabt (Einvernahme vom 19. Februar 2021 [Vormittag], Z. 109), will sie gemerkt haben, dass es Nacht gewesen sei (Einvernahme vom 19. Februar 2021 [Vormittag], Z. 346 [über eine Uhr scheint sie nicht verfügt zu haben; vgl. Z. 349]).