Die Beschwerdeführerin sagte nur, sie sei wohl eingeschlafen und dann erst am Morgen wieder erwacht. Aber offenbar musste sie nach dem ersten Vorfall ihre Kleider wieder angezogen haben, denn sie schilderte, dass der Beschuldigte ihr die nasse Hose und Unterhose vor der zweiten Vergewaltigung erneut ausgezogen habe (Einvernahme vom 19. Februar 2021 [Vormittag], Z. 241 ff.). In ihren Aussagen zeichnen sich, in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft, offensichtliche Widersprüche ab.