Zudem fand zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten einvernehmlicher Geschlechtsverkehr statt, weshalb die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang erlebnisbasierte Aussagen machen kann. Vergleicht man die Qualität ihrer Aussagen zum Kerngeschehen mit der Qualität von Aspekten ausserhalb des Kerngeschehens (sog. Strukturvergleich), so fällt auch der Beschwerdekammer auf, dass die Qualität zum Kerngeschehen deutlich niedriger ist.