Insbesondere machte die Beschwerdeführerin auch Aussagen, bei denen zu erwarten ist, dass sie zeitlich richtig eingeordnet werden können. So sagte sie zuerst aus, sie habe sich nach dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ärztlich untersuchen lassen (Einvernahme vom 19. Februar 2023 [Vormittag], Z. 263 ff.). Später gab sie an, sie sei etwa 10 Tage nach den Vergewaltigungen zum Arzt gegangen (Einvernahme vom 19. Februar 2023 [Nachmittag], Z. 242 f.).