Die objektiven Ermittlungsergebnisse konnten den Tatverdacht nicht bestätigen. Allerdings wird ein solcher auch nicht ausgeschlossen. So ist der Umstand, dass nach mehreren Jahren keine Urin- oder Blutspuren mehr nachgewiesen werden konnten, nicht zwingend ein Hinweis dafür, dass die Aussagen der Beschwerdeführerin falsch waren, zumal aus dem Bericht nicht hervorgeht, dass solche Spuren auch nach mehreren Jahren und trotz Reinigung noch hätten vorhanden sein sollen.