1. Mit Verfügung vom 7. November 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, evtl. versuchter schwerer Körperverletzung oder einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Freiheitsberaubung und Drohung, angeblich begangen in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis am 10. Mai 2020, ein.