3. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zusammen mit seiner Lebenspartnerin im Zuge der Haltung von mindestens 48 Katzen im gemeinsamen Haushalt gegen das Tierschutzgesetz verstossen zu haben. Gegen die Lebenspartnerin des Beschuldigten erging am 16. September 2022 ein Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, mehrfach begangen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.