nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 18. November 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit dem Antrag ein, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung zu eröffnen. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 12. Dezember 2022 auf eine Stellungnahme. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.