Dies mutet seltsam an; gleichermassen wie seine Aussage, wonach er sich nicht absichtlich versteckt habe, er habe finanzielle Schwierigkeiten gehabt (vgl. Z. 429 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 7. November 2022). Die letzten ca. zwei Monate vor seiner Verhaftung will der Beschwerdeführer in Serbien verbracht haben. Er hat dort gemäss eigenen Angaben seinen ständigen Wohnsitz und ein Haus (vgl. Z. 50 f. des Protokolls der Hafteröffnung). Der Beschwerdeführer hat sich von seiner in der Schweiz wohnhaften Ehefrau getrennt und in Serbien die Scheidung eingereicht.