5.3 Der Beschwerdeführer bestreitet die Fluchtgefahr. Er bringt vor, er habe sich selbst über das Kontaktformular im Internet bei der Kantonspolizei Bern, Zürich und Aargau sowie den Staatsanwaltschaften der Kantone Bern, Zürich und Aargau gemeldet. Seine Meldungen seien ignoriert worden. Er habe seine Ferien im Ausland unterbrochen und aktiv kooperiert, damit die Wahrheit ermittelt werden könne. Es treffe nicht zu, dass er auf der Flucht gewesen sei.