7 wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt ist. Dass die G.________ GmbH plötzlich imstande gewesen sein soll, Kapital für die Gründung zweier neuer Gesellschaften aufzubringen, erstaunt. Der Verdacht liegt nahe, dass mittels der Gründung der neuen Gesellschaften der ausbezahlte Covid-19-Kredit der G.________ GmbH entnommen und anderweitig verwendet werden sollte. In den Kontoauszügen lassen sich weiter Überweisungen von insgesamt über CHF 60'000.00 vom Konto der G.________ GmbH zu Gunsten des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau feststellen.