5 er dies nicht absichtlich und willentlich gemacht habe, sondern unabsichtlich und unbewusst. In der persönlichen Eingabe vom 25. November 2022 bringt er neu vor, der Tatverdacht sei in allen Fällen wegen fehlender Beweise nicht ganz klar. Diverse Delikte seit 2019 seien nicht nachgewiesen. Im Haftanordnungsantrag gebe es viele Unklarheiten und Interpretationen mit dem Ziel, seine Interessen schlecht darzustellen. Die Anzeige von D.________ weise viele Unklarheiten und falsche Angaben auf.