_ AG (resp. U.________(Unternehmung)) vom 28. Dezember 2020 sowie die mit diesen Anzeigen eingereichten Unterlagen. Es erwägt unter Verweis auf die Ausführungen im Haftanordnungsantrag, die Sach- und Beweislage sei in Anbetracht der zur Verfügung gestellten Akten genügend dokumentiert für den Nachweis konkreter Verdachtsmomente für die Beteiligung des Beschwerdeführers in einer im Rahmen des Verfahrens genauer zu untersuchenden Form an den ihm vorgeworfenen Straftaten. 4.5 Der Beschwerdeführer bestreitet in der Beschwerde den dringenden Tatverdacht nicht. Er macht einzig geltend, dass wenn er gegen das Gesetz verstossen habe,