Er (der Beschwerdeführer) habe das Leasing-Übergabe- Protokoll vom 11. Februar 2019 unterzeichnet und das Fahrzeug übernommen. Bezüglich des am 12. Februar 2019 beim SVSA in S.________(Ortschaft) ausgestellten Fahrzeugausweises gab er an, dass er nicht sicher sei, ob er damals beim SVSA gewesen sei. Meistens sei R.________ gegangen. Er wisse nicht, weshalb im neuen Fahrzeugausweis kein Code 178 (Halterwechsel verboten) eingetragen worden sei. Er sei bei der G.________ GmbH für die Zahlungen verantwortlich gewesen. Bis wann die Leasingraten für das Fahrzeug bezahlt worden seien, wisse er nicht mehr.