Auf Vorhalt, wonach der Versicherungsnehmer N.________ gemäss seinen Angaben zufolge nie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und auch keine Erstprämie bezahlt habe, antwortete der Beschwerdeführer, er könne nur sagen, dass dieser ein Bekannter von L.________ und K.________ sei. Auf Vorhalt, wonach die Versicherungsnehmerin O.________ (3 Abschlüsse im gleichen Haushalt) gemäss ihren Angaben im Rahmen des Beratungsgesprächs manipuliert worden sei (ihr sei vom Berater gesagt worden, dass sie nur unterschreiben müsse) und sie und ihre Familie nie eine Prämie an die