__ gewesen sei. Die F.________ GmbH, von deren Konto die Zahlungen gekommen seien, habe er ca. im Frühling, April oder Mai, an K.________ übergeben. Bis wann er zeichnungsberechtigt gewesen sei, wisse er nicht mehr so richtig. Die Provisionen von knapp CHF 82'000.00 hätten sie – M.________ und L.________, K.________ und er – durch drei geteilt und er habe seinen Anteil verbraucht. Auf Vorhalt, wonach der Versicherungsnehmer N.________ gemäss seinen Angaben zufolge nie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und auch keine Erstprämie bezahlt habe, antwortete der Beschwerdeführer, er könne nur sagen, dass dieser ein Bekannter von L.______