23 der Covid-19-Solidaritätsbürgschaftsvordnung, dringend verdächtigt. Er soll mittels eines Kreditantrags vom 26. März 2020 für die G.________ GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer er gewesen sei, von der Raiffeisenbank H.________ einen Covid-19-Kredit in der Höhe von CHF 54'290.00 erwirkt, den erhaltenen Kreditbetrag dann aber für andere Zwecke als für die Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der G.________ GmbH verwendet haben (u.a. Gründung zweier neuer Gesellschaften, Überweisungen an sich persönlich und an seine Ehefrau, Bargeldbezüge). Über die G.___