__ am 21. November 2022 mit, dass der Beschwerdeführer an seiner Beschwerde festhalte. Der Beschwerdeführer reichte am 22. und 25. November 2022 zwei weitere persönliche Eingaben ein. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 23. November 2022 unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme.