Der Beschwerdeführer reichte hiergegen am 18. November 2022 eine persönliche undatierte Eingabe ein. Er stellte sinngemäss den Antrag, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter sei er unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Auf entsprechende Rückfrage der Verfahrensleitung hin teilte der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers Fürsprecher B.________ am 21. November 2022 mit, dass der Beschwerdeführer an seiner Beschwerde festhalte.