_ sowie D.________, reichte am 9. November 2022 Beschwerde gegen diese Verfügung ein und beantragte deren Aufhebung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft, ihr den entsprechenden Bussenbefehl unter Beifügung von Beweismitteln zuzustellen. Die Generalstaatsanwaltschaft liess sich am 7. Dezember 2022 vernehmen und beantragte die Abweisung der Beschwerde.