mit Verfügung vom 31. Oktober 2022 dazu auf, die Fahrtenkontrolle vom 31. August 2022 des besagten Personenwagens und weitere Unterlagen, welche Angaben über die verantwortliche Lenkerin oder den verantwortlichen Lenker an diesem Datum enthalten, herauszugeben. Das A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch C.________ sowie D.________, reichte am 9. November 2022 Beschwerde gegen diese Verfügung ein und beantragte deren Aufhebung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft, ihr den entsprechenden Bussenbefehl unter Beifügung von Beweismitteln zuzustellen.