1. Einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin A.________ wird vorgeworfen, mit dem Personenwagen B.________ am 31. August 2022 ein gerichtliches Verbot auf privatem Grund missachtet zu haben. Nachdem das A.________ als eingetragene Fahrzeughalterin die Aussagen über den Lenker/die Lenkerin des besagten Personenwagens verweigert hatte (vgl. Auftrag zur Lenkerermittlung vom 21. Oktober 2022), forderte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das A.________ mit Verfügung vom 31. Oktober 2022 dazu