Die Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach die Staatsanwaltschaft seit nunmehr vier Monaten mit dem Erlass einer Einstellungsverfügung befasst ist, gehen am Verfahrensgang vorbei, da die zwischenzeitlich durchgeführten Einvernahmen hierbei nicht berücksichtigt worden sind. Ebenfalls zu beachten gilt es, dass sowohl die Privatklägerin als auch der Beschwerdeführer die von der Staatsanwaltschaft mit Mitteilung vom 15. Juni 2022 gesetzte Frist, um weitere Beweisanträge zu stellen und sich zum beabsichtigten Verfahrensabschluss zu äussern, erstrecken liessen und die Privatklägerin