der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. September 2022). Diese Aussagen durften und mussten von der Staatsanwaltschaft für den bevorstehenden Verfahrensabschluss ebenfalls berücksichtigt werden. Der Beschwerdeführer reichte rund sieben Wochen nach den vorgenannten Einvernahmen Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Darin, dass innert knapp zwei Monaten die Einstellungsverfügung noch nicht fertig redigiert und vom leitenden Staatsanwalt genehmigt worden ist, kann keine Rechtsverzögerung erblickt werden.