Für die Redaktion habe der Verfahrensleiter bis zur Einreichung der Beschwerde also knappe vier Wochen Zeit gehabt, was sicher nicht als übermässig lange angesehen werden könne. Da die Genehmigung der Einstellungsverfügung nicht ohne Studium der Verfahrensakten erfolgen könne, müsse der leitende Staatsanwalt den Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens und die Rückgabe der Akten abwarten. Die Genehmigung vorausgesetzt, könne das Verfahren umgehend abgeschlossen werden, sobald die Akten an die Staatsanwaltschaft retourniert worden seien.