Die Wochen 39-41 habe der Verfahrensleiter sodann in den Ferien verbracht, was dieser dem Beschwerdeführer offenbar an der Einvernahme vom 20. September 2022 bekanntgegeben habe. Nach seiner Rückkehr habe er die Einstellungsverfügung verfasst, welche fertig redigiert sei, aber noch durch den leitenden Staatsanwalt genehmigt werden müsse. Für die Redaktion habe der Verfahrensleiter bis zur Einreichung der Beschwerde also knappe vier Wochen Zeit gehabt, was sicher nicht als übermässig lange angesehen werden könne.