2 lich der Einvernahme vom 20. September 2022 erneut um raschen Erlass der Einstellungsverfügung gebeten. Da die Faktenlage unverändert und keine übermässigen Schwierigkeiten zu erkennen seien, sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Einstellungsverfügung innert kurzer, gerichtlich zu bestimmender Frist zu erlassen. 3.2