Mit Strafanzeige des F.________ AG vom 22. März 2021 wurde zudem ein Verfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung initiiert. Am 10. November 2022 reichte der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. In der Beschwerde beantragt er, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, innert richterlich zu bestimmender Frist den Einstellungsbeschluss gemäss Mitteilung vom 15. Juni 2022 zu fällen – unter Kosten- und Entschädigungsfolge.