7 dass er (selten) THC-haltiges Cannabis konsumiert und es «unzählige Male» polizeiliche Vorgänge u.a. aufgrund von Cannabisanbau gegen ihn gegeben hat (polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers vom 1. November 2022, S. 3, Z. 64, ad Polizeiliche Vorgänge; S. 6, Z. 217-228). Auch nicht bestritten ist, dass in der Vergangenheit ein Jugendstrafverfahren wegen sexueller Handlungen gegen den Beschwerdeführer geführt wurde, wobei jedoch ein Freispruch erfolgt sei (a.a.O., S. 11 f., Z. 494-508).