Ein DNA-Profil kann – auch hier – präventiv wirken und damit zum Schutz Dritter beitragen (Urteil des Bundesgerichts 1B_111/2015 vom 20. August 2015 E. 3.1). Aus Gründen des Opferschutzes dürfen daher keine allzu hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit für weitere Delinquenz gestellt wer-