So steht im Gegensatz zum in der Beschwerde angeführten Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 464 vom 17. Dezember 2019 vorliegend nicht bloss ein einziger Vorfall zur Diskussion. Vielmehr wurden am 21. Oktober 2022 zwei mutmassliche Vorfälle sexueller Handlungen mit Kindern, welche unterschiedliche Opfer betreffen und zwischen denen rund 10 Jahre liegen, zur Anzeige gebracht. Weiter ist zu beachten, dass E.________ anlässlich der Einvernahme vom 31. Oktober 2022 unter Angabe von konkreten Namen (J.________; K.________.; L.________; M.________; evtl. auch N.________)