4. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, im Jahr 2012 versucht zu haben, den damals sieben- oder achtjährigen C.________ im Genitalbereich zu berühren. Weiter besteht der Verdacht, dass es in der Zeit von ca. Februar bis Mai 2022 zu sexuellen Handlungen mit dem damals sechs- oder siebenjährigen D.________ gekommen sein soll. Anlass zum Eröffnen der Strafuntersuchung gab zunächst die von C.________, dessen Mutter E.________ und den Eltern von D.________, F.________ und G.________, am 21. Oktober 2022 gemeinsam auf der Polizeiwache R.________ erstattete Anzeige. Weiter geht aus den Akten hervor, dass E._____