3. 3.1 Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn er vorbringt, die Staatsanwaltschaft habe in ihrer Begründung kein Wort zum Sinn und Zweck der Notwendigkeit der DNA-Anordnung verloren. 3.2 Der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101] und Art. 107 StPO) verpflichtet die Behörden unter anderem, ihre Entscheide zu begründen.