Dieser Begründungspflicht kommt der Beschwerdeführer nur teilweise nach. Obschon der Beschwerdeführer mit seinem Rechtsbegehren 1 die Aufhebung der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 27. Oktober 2022 im Verfahren O 22 11307 (betreffend DNA-Profil, erkennungsdienstliche Erfassung) und damit deren vollumfängliche Aufhebung beantragt, führt er in der Begründung nicht aus, inwiefern die erkennungsdienstliche Erfassung gemäss Art. 260 StPO zu Unrecht angeordnet worden sein soll.