, am 10. November 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, was folgt: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 27. Oktober 2022 im Verfahren O 22 11307 (betreffend DNA-Profil, erkennungsdienstliche Erfassung) sei aufzuheben. 2. Es sei auf die Analyse der DNA-Probe und die Erstellung eines DNA-Profils zu verzichten. Eventualiter: Es sei eine bereits vorhandene DNA-Probe zu vernichten und entsprechendes DNA- Profil zu löschen.