1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Regionalgericht Berner Jura-Seeland das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden zu 2/3, ausmachend CHF 1'333.00, dem Beschwerdeführer auferlegt; 1/3 der Kosten, ausmachend CHF 667.00, trägt der Kanton Bern. 3. Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ wird auf CHF 1'893.95 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt.