_ ist somit ein Aufwand von insgesamt 8 Stunden und 35 Minuten zu entschädigen. Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren somit auf CHF 1'893.95 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt. Das volle Honorar beträgt CHF 2'541.05 (inkl. Auslagen und MWST). 7.2.2 Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern 2/3 der für das Beschwerdeverfahren ausgerichteten Entschädigung, ausmachend CHF 1'262.65, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 Bst.