In Anbetracht dessen, dass Rechtsanwalt B.________ den Beschwerdeführer bereits im Verfahren betreffend Aufhebung der ambulanten Massnahme bis vor Bundesgericht verteidigt hat und der Aktenumfang des (neuen) Verfahrens BM 21 1938 lediglich eine Sichtmappe umfasst, erweisen sich 90 Minuten für das Aktenstudium als überhöht. Um die wenigen Aktenstücke des Verfahrens BM 21 1938 zu studieren, ist ein Aufwand von 45 Minuten geboten. Des Weiteren werden für das Verfassen der Beschwerde 7 Stunden verrechnet.